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Behandlung von ...
- Angstzuständen aller Art (in Versammlungen, Räumen, Liften etc.), Prüfungsangst, Versagensangst, Angstattacken, Angst unter Menschen zu gehen und Redeangst,
- depressiven Verstimmungen und Störungen des Selbstwertgefühls,
- psychosomatischen Problemen (nach medizinischer Abklärung),
- Zwangsstörungen (Grübeln, Händewaschen, Berührungsängsten),
- Essstörungen (Adipositas, Anorexie und Bulimie),
- Paarproblemen und Beziehungstörungen ( Mehr ... » ).
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Behandlungssuchende können mit ihrer Versichertenkarte oder einem Überweisungsschein direkt in meine Praxis kommen. Verhaltenstherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Versicherungen bezahlt.
Eine Einzeltherapie umfasst maximal 80 Sitzungen, wobei es sich bewährt hat, mit einem Termin pro Woche zu arbeiten. Bei manchen Patienten reicht eine Kurzzeittherapie aus, die höchstens 25 Sitzungen dauert. Diese Zeitangaben sind Richtgrößen, die Zahl der Behandlungsstunden wird jeweils individuell abgestimmt.
- Zusammenarbeit mit Ärzten
Krankenkassen und Versicherungen verlangen eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt, bevor sie eine Psychotherapie genehmigen. Bei körperlichen Symptomen sollte gegebenenfalls auch eine fachärztliche Abklärung bereits durchgeführt sein.
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Ausführlicher Text über Krankenkassen, Versicherungen und Psychotherapie hier ... »
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